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Revisionen + Spezialprüfungen

Als der von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassene Revisionsexpertin sind wir befähigt, eingeschränkte Revisionen, Spezialprüfungen sowie ordentliche Revisionen fachkompetent und persönlich durchzuführen.

Unsere Kompetenzen

  • Eingeschränkte Revisionen (OR Art. 727 a Abs. 1) als gesetzliche Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und Stiftungen.
  • Spezialprüfungen bei:

– Gründungen (Sacheinlage- und Sachübernahmegründungen).

– Kapitalerhöhungen (bei bedingter und genehmigter Kapitalerhöhung).

– Kapitalherabsetzungen (zum Gläubigerschutz).

– Liquidationen (bei vorzeitiger Verteilung des Eigenkapitals).

– Überschuldung (Prüfung von Zwischenbilanzen).

– Spezialprüfungen im Zusammenhang mit dem Fusionsgesetz.

  • Ordentliche Revisionen (OR Art. 727).

Ihr Mehrwert

  • Dank staatlicher Zulassung als Revisionsexpertin anerkannte Testate für Behörden, Banken und Eigentümer.
  • Sicherheit, dass die Buchhaltung gesetzteskonform ist.
  • Hohe, aktuelle Fachkompetenz im Bereich der Revisionen.
  • Persönliche und beständige Betreuung.

Unsere Fachbeiträge (Auswahl)